1. Notes

Elementarbeschwörung

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Probenerschwernisse

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Dienste

Bindung
Ein Wesen kann gebunden werden, um die Dauer seiner Dienstbarkeit
zu verlängern. Die Bindung erfolgt an einen Ort (maximal einer
Größe von 100 Rechtschritt) oder einen Gegenstand (in zur Mächtigkeit
des Wesens passender Mindestgröße), bei Dämonen ist auch die
Bindung an eine Person möglich. Elementare sind nur bei Benutzung
eines Wahren Namens für beliebige Zeit zu binden. Ohne den Einsatz
eines solchen können Elementargeister nicht länger als ein Jahr
und einen Tag, Dschinne und Elementare Meister maximal für 12
Jahre gebunden werden.
Bei gebundenen Wesen wird der Modifikator für die Dauer des
Dienstes nicht auf die Kontrollprobe angewendet. Ein an einen
Gegenstand oder eine Person gebundenes Wesen verschwindet mit
dessen Zerstörung bzw. dessen Tod unabhängig von noch offenen
Verpflichtungen, jedoch nicht wenn es bereits alle zu erfüllenden
Dienste erfüllt hat oder alle AsP ausgegeben sind.
Ein Dämon erfüllt während der Bindungszeit einen weiteren
Dienst (die Bindung zählt also effektiv nicht als Dienst) und erhält
den Dienst Gefolgschaft. Bei Dämonen müssen zudem jede
Nacht Bindungskosten in Höhe von 1W6 LeP oder AsP bezahlt
werden und Personen, an die ein Dämon gebunden ist, erleiden
pro Tag einen Punkt Verfall (siehe Seite 390). Können diese Kosten
nicht gezahlt werden, greift der Dämon den Beschwörer oder die Person,
an die er gebunden ist, an. Die Kosten können auch aus einem
Blutopfer stammen. Beschwörer mit der SF Höhere Dämonenbindung
zahlen nur 2/3 der Dienstkosten für Bindung und für während der
Bindung ausgeführte Dienste.
Es ist normalerweise nicht möglich, mehr als ein Wesen an eine Person
oder einen Gegenstand zu binden. Die Maximalanzahl für einen
Ort ist durch seinen Einflussmodifikator Affinität eines Ortes (siehe Seite 177) gegeben, wobei dies auch heißen kann, dass es nicht möglich
ist Wesen an jeden Ort zu binden.
Der Spielleiter kann festlegen, dass ein Beschwörer zu viele Wesen
gebunden hat. Dadurch ist jede Kontrollprobe eines Wesens um die
Anzahl gleichzeitig gebundener Wesen erschwert. Dies gilt explizit
nicht für Kreaturen.
Das gebundene Wesen den Ort der Bindung nicht verlassen und sich
maximal 100 Schritt von Person oder Objekt entfernen.
Voraussetzung: Für Dämonen sind die SF Dämonenbindung I/II
(niedere bzw. gehörnte Dämonen) notwendig.
Kosten: 2 (Basiszeit: 1 Woche)

Heilung
Dieser Dienst heilt Lebenspunkte. Für je 7 zurückgegebene LeP schließt
sich außerdem eine Wunde. Abgeschlagene Körperteile werden je nach
geheilten LeP, Mächtigkeit des Wesens und Maßgabe des Spielleiters
wiederhergestellt. Der Dienst wird binnen 1 SR verrichtet.
Kosten: 1 AsP pro LeP

Kampf
Das Wesen kämpft auf Befehl gegen vom Beschwörer genannte Gegner.
Der Beschwörer kann die Mittel, mit denen das Wesen kämpft,
beim Befehl einschränken. Der Dienst Kampf ist nicht gemeinsam
mit dem Dienst Suche möglich, das Opfer muss also direkt vom Beschwörer
wahrgenommen werden.
Kosten: 13 AsP pro Gegner für eine Basiszeit von 50 KR oder 49 AsP
für eine Basiszeit von 50 KR bei beliebiger Gegneranzahl.

Körperliche Hilfe
Das Wesen stellt dem Beschwörer seine körperlichen Fähigkeiten zur
Verfügung, z.B. beim Kutschen ziehen, Steinquader anheben, Türen
mit roher Gewalt öffnen oder durch seine Feueraura (Feuerelementar,
Azzitai) einen Brand erzeugen. Je nach Eigenart (Bösartigkeit,
Intelligenz) des Wesens wird diese Hilfe wortgenau oder sinngemäß
ausgeführt. Das Tragen des Beschwörers wird mit dem Dienst Transport
geregelt. Änderung der Befehle im Nachhinein erfordert die Erteilung
eines neuen Dienstes.
Kosten: 4 AsP plus 3 AsP für eine Basiszeit von 1 SR

Lastentransport
Das Wesen transportiert eine angemessene Last zu einem vom Beschwörer
genannten (und bekannten) Ort. Angemessen ist eine Last,
wenn sie weder die Geschwindigkeit noch die Bewegungsfreiheit des Wesens einschränkt. Die genaue Entscheidung liegt hierbei beim
Spielleiter. Als Richtwert kann für Tiere eine Last in Höhe der fünffachen
KK in Stein gelten.
Kosten: 7 AsP plus 2 AsP für eine Anzahl zurückgelegter Meilen in
der Höhe von der GS des Wesens.

Schutz
Das Wesen beschützt seinen Beschwörer. Es greift alle Wesen an, die
eine deutliche Intention zeigen, den Beschwörer anzugreifen und tut
dies so lange bis sie sich zurückziehen oder ausgeschaltet sind.
Kosten: 6 AsP pro abzuwehrendem Angreifer, dazu noch Kosten für
die Länge des Dienstes von 2 AsP pro 50 KR Basiszeit.

Transport einer Person
Das Wesen transportiert eine vom Beschwörer benannte Person – normalerweise
den Beschwörer selbst – auf eine dem Wesen üblichen Weise.
Die Person reitet also auf dem Wesen, im Falle von z.B. fliegenden
Wesen auch durch die Luft. Wie viele Personen ein Wesen maximal
transportieren kann liegt in der Entscheidung des Spielleiters.
Kosten: Basiskosten in Höhe von 11 AsP bei Anwesenheit des Beschwörers
und 19 AsP bei dessen Abwesenheit. Zusätzlich 4 Punkte
für eine Anzahl zurückgelegter Meilen in der Höhe der GS des Wesens
pro transportierter Person.

Transport durch ein Element
Das Wesen kann eine vom Beschwörer benannte Person durch ein
Element, zum Beispiel durch eine Felswand, transportieren. Während
dieser Reise ist die transportierte Person vollkommen vor Schäden
oder anderen negativen Auswirkungen des Elements geschützt.
Es wird also nicht verbrennen, erfrieren oder ersticken.
Kosten: Basiskosten 12 AsP bei Anwesenheit des Beschwörers, 24 AsP
in dessen Abwesenheit. Zusätzlich 3 AsP für eine Anzahl zurückgelegter
Meilen in Höhe der GS des Wesens pro transportierter Person.