Eine Baronie stellt in einem feudalherrschaftlichem System ein Lehen dar, das einem Baron untersteht.
Ist die Baronie im Besitz eines höheren Adligen, wird ihr ein Gräflich, Markgräflich, Fürstlich, Herzoglich, Königlich oder Kaiserlich vorangestellt. Wenn der höhere Adlige nicht die Zeit hat, all seine Lehen selbst zu verwalten oder seinen Sitz andernorts hat, wird sie entsprechend von einem Vogt (bei gräflichen Besitz), Landvogt (bei herzoglichen Besitz), Cronvogt (bei königlich almadanischem Besitz) oder einem Reichsvogt (bei kaiserlichem Besitz) verwaltet. Weiterhin werden Baronien mit den Titeln Vogtei, Stadtmark, Grafenmark, Mark, Land, Reichsland, Ratsland(e), Grafenland, Landmark, Stadt und Land, Mark und Land oder Meierei im Namen höherer Adliger verwaltet.
Eine Sonderform stellen die Pfalzgrafschaften (ehemals Gaugrafschaften) dar, die von einem Pfalzgrafen (ehemals Gaugrafen) in kaiserlichem Namen verwaltet werden.