- Der über das Schlachtfeld schreitet ist nun eine Grad IV Liturgie, bei Beibehaltung der Wirkungsstärke.
- Beim Heilungssegen wird nicht die Beschränkung von LL genutzt
- Klarstellung zum Wundsegen:
Es werden in einer Zone mit weniger als 4 Wunden, alle Wunden geheilt.
- Grad III-Variante heilt alle Wundenzonen mit 3 oder weniger Wunden.
- Purgation : Beim Ausbrennen der pASP ( sowohl Gegenstand, wie Lebewesen) müssen pKE aufgewendet werden im Verhältnis ( pKE zu pASP ) :
- 1 - 3 LKP* --> 1 : 1
- 4 - 6 LKP* --> 1 : 2
- 7 - 11 LKP* --> 1 : 3
- 12 - 15 LKP* --> 1 : 4
- 16 - 18 LKP* --> 1 : 5
- 19 - 21 LKP* --> 1 : 6
- 21 + LKP* --> 1 : 7
- Es werden die nicht durch den Wirkungsgrad modifizierten LKP* genutzt;
- Bei Grad V und höher gewirkter Purgation werden mindestens 1/3/5 pKE verbraucht, JEDOCH nicht zusätzlich.
- Objektweihe einerseits
eine Klarstellung: Die permanent geweihten Waffen von Rondrianer usw.
werden mit einer Grad V Variante geweiht. Sie senken gegen Dämonen aus
der Domäne ihres Widerpartes die Stufe der Verwundbarkeit um eine
Kategorie. Grad VI Variante: Die geweihte Waffe macht zusätzlich noch
LKP*/2 gTP oder es kann eine Rüstung permanent geweiht werden, die dann
gegen Dämonen einen erhöhten RS von LKP*/4 bzw. bei Dämonen aus der
Widerpart Domäne um LKP*/2 erhält.
- zweifach Geweihte Objekte oder Objekte mit einer Objektweihe des Grades V und höher gelten als unzerstörbar
- Es können maximal karmale Artefakte (Gegenstände die mit der Objektweihte belegt wurden) in Gradhöhe vom LKW mitgeführt werden; mindestens jedoch ein karmales Artefakt.
- Die standart Aktivierungsdauer beträgt 1/2 der Auslösedauer und die Auslösedauer entspricht der Ritualdauer der Liturgie minus 1 Stufe. (Sollte hierbei eine Stufe unter Stoßgebet erreicht werden, beträgt sie dann 1W10 A bzw. halbe Dauer des Stoßgebetes)
- Auslöser und Ziel dürfen verändert werden, jedoch gelten hierbei die Erschwernisse wie bei Artefakten (siehe WdA; jedoch gibt es je nach Gottheit Beschränkungen/Möglichkeiten )
- Tiergestalt: Tiergestalt ist nun nur noch eine Grad II Liturgie für die meisten Tiere. Einige Kulte kennen nur höhere Variante ( z.b. Rondra Grad III für den Löwen) und einige wenige Kulte haben mehrere Varianten ( z.b. Kor/Krr'Thon'Chrr : Grad III für den Panther, Grad V für den Mantikor und Grad VI für den Schlinger )
- Grad II -Tiere : Schwan, Storch, Fuchs, Rabe, Schwalbe, Gans, Schlange (oder III?), Eidechse, Pfau, Paradiesvogel
- Grad III - Tiere : Löwe, Panther, Pferd, Delphin, Falke, Jaguar, Wolf, Rind,
- Grad IV - Tiere : Firunsbär
- Grad V - Tiere : Mantikor, Pottwal
- Grad VI - Tiere : Einhorn, Greif ( noch zu klären ob dies möglich sein soll), Schlinger
- ( Liste wird sicher noch nicht vollständig sein )
- ( Liste wird sicher noch nicht vollständig sein )
- Grad II -Tiere : Schwan, Storch, Fuchs, Rabe, Schwalbe, Gans, Schlange (oder III?), Eidechse, Pfau, Paradiesvogel
- Klarstellung wofür der Glückssgen genutzt werden darf:
- nur Probenwürfe vom Gesegneten dürfen von ihm neu gewürfelt werden
- nur Talente die unter Mirakel+ oder nicht unter Mirakel- stehen
- Eigenschaftsproben nur wenn sie unter Mirakel+ stehen
- Zauberproben, nur wenn sie zum Wesen der Gottheit passen ( vergleichbar mit Mirakel+ Talenten )
- nur Probenwürfe vom Gesegneten dürfen von ihm neu gewürfelt werden